Das Bundesverfassungsgericht stellte am 25.07.2012 fest, dass unter der "Geltung" des Bundeswahlgesetzes vom 07.05.1956 noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war.
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Verfassungswidrig
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Das Bundesverfassungsgericht stellte am 25.07.2012 fest, dass unter der "Geltung" des Bundeswahlgesetzes vom 07.05.1956 noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war.