Das Bundesverfassungsgericht stellte am 25.07.2012 fest, dass unter der "Geltung" des Bundeswahlgesetzes vom 07.05.1956 noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
Dann liebe Landsleute, bringen wir das Land in Ordnung 🤩👌
DER SOUVERÄN DARF DAS.VOLK STEH AUF❗️
BVerfG-Urteil vom 25.07.2012 (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11) stellt fest, dass es keine verfassungsgemäßen Parlamente seit mindestens 1956 in der BRD gab. Die Frage, ob die Gesetze nicht trotzdem durch die normative Kraft des Faktischen gültig seien, ist überhaupt nicht zulässig.
Denn die „Normative Kraft des Faktischen“ schließt nicht ein, dass Rechtsverstöße, Betrug, Vertretungsfehler, sich irgendwann als Recht bezeichnen könnten.
Aus Unrecht wächst kein Recht – auch nicht, wenn es 70 Jahre vertuscht, versteckt oder sonst wie unbemerkt blieb.
- BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen
- Neues Wahlgesetz nichtig
- Altes Wahlgesetz nichtig
- Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen
- Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung
Hiermit wurden der Bundesrepublik Deutschland jegliche Rechte auf Steuern, Jurisdiktion,
Gesetzgebungen usw. usw. völlig entzogen.
Dies erfolgte aber bereits schon mit den Bereinigungsgesetzen in den Jahren 2006, 2007 und 2010, die von den Alliierten erlassen worden sind.
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Verfassungswidrig