Das Bundesverfassungsgericht stellte am 25.07.2012 fest, dass unter der "Geltung" des Bundeswahlgesetzes vom 07.05.1956 noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20120725_2bvf000311.html
Dann liebe Landsleute, bringen wir das Land in Ordnung 🤩👌
DER SOUVERÄN DARF DAS.VOLK STEH AUF❗️
BVerfG-Urteil vom 25.07.2012 (2 BvF 3/11, 2 BvR 2670/11, 2 BvE 9/11) stellt fest, dass es keine verfassungsgemäßen Parlamente seit mindestens 1956 in der BRD gab. Die Frage, ob die Gesetze nicht trotzdem durch die normative Kraft des Faktischen gültig seien, ist überhaupt nicht zulässig.
Denn die „Normative Kraft des Faktischen“ schließt nicht ein, dass Rechtsverstöße, Betrug, Vertretungsfehler, sich irgendwann als Recht bezeichnen könnten.
Aus Unrecht wächst kein Recht – auch nicht, wenn es 70 Jahre vertuscht, versteckt oder sonst wie unbemerkt blieb.
- BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen
- Neues Wahlgesetz nichtig
- Altes Wahlgesetz nichtig
- Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen
- Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat in Ermangelung eines Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung
Hiermit wurden der Bundesrepublik Deutschland jegliche Rechte auf Steuern, Jurisdiktion,
Gesetzgebungen usw. usw. völlig entzogen.
Dies erfolgte aber bereits schon mit den Bereinigungsgesetzen in den Jahren 2006, 2007 und 2010, die von den Alliierten erlassen worden sind.
################################################################Jedes Gesetz muss einen Geltungsbereich haben, sonst gilt es nicht. Diese wichtige Regel ist ausnahmslos. Das hat sogar die Firma Bundesverwaltungsgericht eindeutig mitgeteilt:
„Jedermann muss, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
Hier das Aktenzeichen dieser Aussage: BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147.
Fakt ist, dass die wichtigsten Gesetze keinen Geltungsbereich haben, denn diese wurden gestrichen.
Die Einführungsgesetze (Vorschaltgesetze) wurden in den Jahren 2006/2007 abgeschafft. In diesen Einführungsgesetzen befanden sich allerdings die Geltungsbereiche.
Die Abschaffung der Einführungsgesetze führte also zum Verlust der Geltungsbereiche. Gesetze ohne Nennung von Geltungsbereichen gelten allerdings nirgendwo und sind somit ungültig.
WELCHE GESETZE SIND IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND UNGÜLTIG?
GESETZE UND WAHLEN:
„Urteil“ des „BverfGE“ vom 25.07.2012 (-2 BvF 3/11 -2 BvR 2670/11 -2 BvE 9/11):
Durch Verfassungswidrigkeit des Wahlgesetzes ist seit 1956 kein verfassungsgebender Gesetzgeber am Werk. Damit sind alle BRD-Forderungen eine private Forderung.
Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hat am 25.07.2012 unter diesen Aktenzeichen > BVerfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11 < etwas verkündet.
Demnach steht nunmehr endgültig fest, dass das „Bundeswahlgesetz“ ungültig ist und dass seit dem 07.05.1956 noch nie ein legitimierter Gesetzgeber am Werk war – somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 ungültig und nichtig sind.
Da nicht rechtsgültig Gewählte, also Nichtgewählte keine Gesetze erlassen dürfen, bleibt die Situation wie sie war: Nichtig, sowie ungültig und damit illegal!
Kein gültiges Wahlgesetz = keine gültige Wahl.
Keine gültige Wahl = keine gültig Gewählten.
Keine gültig Gewählten = kein legitimierter Gesetzgeber.
Kein legitimierter Gesetzgeber = kein Befugnis für Gesetzgebung.
Kein Befugnis für Gesetzgebung = alle Gesetze, Verordnungen usw., die nach 1956 erschienen sind: allesamt ungültig!
STEUERN:
Das Einziehen von Steuern verstößt sogar gegen das Völkerrecht, denn in der HLKO heißt es in Artikel 46: Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
An wen, glauben Sie, zahlen Sie Steuern? An den Staat? Geht nicht, denn das hiesige Land ist erwiesen kein Staat.
An wen also zahlen Sie Steuern? Hier kommt die Antwort: An Firmen! Und zwar an Firmen, mit welchen Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Da alle Nazigesetze, einschließlich Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz und Justizbeitreibungsordnung, die aus den 1930er stammen, durch das Kontrollrat Gesetzes Nr 1. der Alliierten verboten sind, ist das Anwenden dieser Gesetze illegal. Um es noch eindringlicher auszudrücken: wer Steuern zahlt, macht sich sogar strafbar.
GEZ:
Einen Rundfunkstaatsvertrag gibt ´s nicht. Den kann es schon darum nicht geben, weil das hiesige Land nachgewiesen gar kein Staat ist.
Ergo: Auch sogenannte „Rundfunkgebühren“ zahlen Sie schon seit Jahren für die sprichwörtliche Katz´, denn auch dazu bestand nie eine Verpflichtung.
Das ganz Blöde dabei ist, dass Sie all diese Rundfunkgebühren an eine Firma zahlten, mit welcher Sie nie einen Vertrag geschlossen haben, aus welchem hervorgeht, dass Sie Rundfunkgebühren zu zahlen haben.
EHESCHLIESSUNGEN:
Was braucht man, um eine Ehe rechtsgültig zu schließen? Richtig, einen Standesbeamten. Und spätestens seit Aufhebung des Beamtenstatus am 8.5.1945 sind somit alle Ehen ungültig. Den Ring können Sie natürlich weiterhin tragen.
BEAMTE:
Da der Beamtenstatus nachweislich bereits am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos abgeschafft wurde, was man in einer Beurteilung vom 17.12.1953 der Firma „Bundesverfassungsgericht“ selber nachlesen kann.
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